Mezzanine-Kapital

Mit Mezzanine-Kapital neue Perspektiven schaffen

Ob junges Start-up, etabliertes Wachstumsunternehmen, Turn­­­around oder Nachfolge – mit unserem Mezzanine-Kapital machen Sie den nächsten Schritt. Investieren wir in Form einer stillen Beteiligung, bleiben die Gesellschafterstrukturen unverändert. Wir erhalten keine gesellschaftsrechtlichen Mitspracherechte. Mezzanine-Kapital wird in der Bilanz als wirtschaftliches Eigenkapital sichtbar, erhöht die Eigenmittelquote und ermöglicht Ihnen ein besseres Einwerben von Fremdkapital.

Je nach Herausforderung ist auch eine Kombination mit einer Eigenkapital-Beteiligung sinnvoll und machbar.

Die Eigenschaften unseres Mezzanine-Kapitals:

  • Laufzeit von bis zu 10 Jahren
  • Beteiligungshöhe bis zu 2,5 Millionen Euro
  • Tilgungsfreie Zeit von mindestens 5 Jahren
  • Vorzeitiges Kündigungsrecht nach 5 Jahren
  • Nachrangigkeit – Mithaftung im Insolvenzfall
  • Kein Eingriff in die Geschäftsführung
  • Die Beteiligung ist für Außenstehende nicht sichtbar, da sie nicht ins Handelsregister eingetragen wird (Ausnahme Aktiengesellschaft)
  • Keine dinglichen Sicherheiten erforderlich
  • Mindestverzinsung und teilweise erfolgs- oder gewinnabhängige Vergütung
  • Bestimmte Mitsprache- und Zustimmungsrechte werden im Vertrag geregelt

Unsere Investmentkriterien

Wir wollen Ihnen als zuverlässiger Kapitalgeber zur Seite stehen. Feste Mindestwerte für bisher erzielte Umsatz- oder Renditekennzahlen oder Größenkriterien werden dabei von uns nicht vorausgesetzt. Sehr wohl betrachten wir jedoch intensiv das Management, das Unternehmenskonzept und die Unternehmensstrategie. Auch sind ein stabiler Markt, tragfähige Wettbewerbsvorteile, ein überzeugendes Geschäftsmodell und hohe Realisierungschancen der Umsatz- und Ertragsprognosen wichtige Grundvoraussetzungen für unsere Beteiligung.

Wir streben Beteiligungen bei Unternehmen an, bei denen wir auf Grund der Ertragskraft des Unternehmens und der Qualität des Managements von einem nachhaltigen Erfolg sowie einer vertragsgemäßen Abwicklung und Rückführung der Beteiligung ausgehen können. Eine eventuelle Grenze der Höhe unserer Beteiligung stellt – bei etablierten Unternehmen – die sogenannte Eigenmittelparität-Regel dar. Diese Regel, nach der mindestens so viele Eigenmittel nachgewiesen werden müssen, wie eine Beteiligung von Ihnen gewünscht wird, ist jedoch nicht streng auf die dazugehörigen Bilanzpositionen beschränkt. Stille Reserven im Vermögen des Unternehmens oder weiteres Vermögen beim Unternehmer können mit einbezogen werden. Auf Grund unseres besonderen Geschäftsmodells mit Bund und Land als Risikopartner sind bei der Strukturierung von Finanzierungen auch Beihilfe- und Förderbedingungen zu beachten.

Durch unsere Beteiligungen können investive und innovative Vorhaben in nahezu allen Phasen des Unternehmens finanziert werden. Nur Unternehmenssanierungen und Umfinanzierungen sind von einer Finanzierung durch uns ausgeschlossen.

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