Eigenkapital-Beteiligungen: zuverlässig und stabil

Ob junges Start-up, etabliertes Wachstumsunternehmen, Turnaround oder Nachfolge – unsere Eigenkapital-Beteiligung bringt Ihr Unternehmen weiter. Und erhöht nicht nur Ihre Eigenmittelquote, sondern ermöglicht Ihnen auch ein besseres Einwerben von Fremdkapital.

Investieren wir in Form einer offenen oder direkten Beteiligung, werden wir Mitgesellschafter mit allen Rechten und Pflichten. Dennoch behalten Sie das Sagen im Unternehmen – da wir uns nicht in die Geschäftsführung einmischen. Allerdings gehen wir offene Beteiligungen ausschließlich in Kombination mit einer Beteiligung durch Mezzanine-Kapital ein.

Die Eigenschaften unserer Eigenkapital-Beteiligungen

  • Beteiligung wird als Eigenkapital in Ihrer Bilanz sichtbar
  • Beteiligungshöhe bis zu 200 T Euro
  • Chancen und Risiken werden voll mitgetragen
  • Kein Anspruch auf Mindestverzinsung
  • Kein Eintrag der Beteiligung im Handelsregister (nur bei AGs)
  • Kein Eingriff in die Geschäftsführung
  • Investment nur als Minderheitsbeteiligung
  • Weitgehende Vorkaufsrechte und Rückkaufsoptionen für Sie als Gesellschafter

Unsere Investmentkriterien

Wir wollen Ihnen als zuverlässiger Kapitalgeber zur Seite stehen. Feste Mindestwerte für bisher erzielte Umsatz- oder Renditekennzahlen oder Größenkriterien werden dabei von uns nicht vorausgesetzt. Sehr wohl betrachten wir jedoch intensiv das Management, das Unternehmenskonzept und die Unternehmensstrategie. Auch sind ein stabiler Markt, tragfähige Wettbewerbsvorteile, ein überzeugendes Geschäftsmodell und hohe Realisierungschancen der Umsatz- und Ertragsprognosen wichtige Grundvoraussetzungen für unsere Beteiligung.

Wir streben Beteiligungen bei Unternehmen an, bei denen wir auf Grund der Ertragskraft des Unternehmens und der Qualität des Managements von einem nachhaltigen Erfolg sowie einer vertragsgemäßen Abwicklung und Rückführung der Beteiligung ausgehen können. Eine eventuelle Grenze der Höhe unserer Beteiligung stellt – bei etablierten Unternehmen – die sogenannte Eigenmittelparität-Regel dar. Diese Regel, nach der mindestens so viele Eigenmittel nachgewiesen werden müssen, wie eine Beteiligung von Ihnen gewünscht wird, ist jedoch nicht streng auf die dazugehörigen Bilanzpositionen beschränkt. Stille Reserven im Vermögen des Unternehmens oder weiteres Vermögen beim Unternehmer können mit einbezogen werden. Auf Grund unseres besonderen Geschäftsmodells mit Bund und Land als Risikopartner sind bei der Strukturierung von Finanzierungen auch Beihilfe- und Förderbedingungen zu beachten.

Durch unsere Beteiligungen können investive und innovative Vorhaben in nahezu allen Phasen des Unternehmens finanziert werden. Nur Unternehmenssanierungen und Umfinanzierungen sind von einer Finanzierung durch uns ausgeschlossen.

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fair financing

zahlt sich für alle aus.