Zinsverbilligung
Zielgruppe
Besonders vergünstigte Beteiligungskonditionen können junge Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten, die ihren Firmensitz in Niedersachsen haben und die Kriterien eines kleinen Unternehmens gem. der "Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen", AmtsbIatt der EU L 124/36 vom 20.5.2003 bzw. in der jeweils gültigen Fassung (KMU-Definition) erfüllen:
- weniger als 50 Beschäftigte
- max. € 10 Mio. Umsatz oder € 10 Mio. Bilanzsumme
Als "jung" gelten Unternehmen im Rahmen der Zinsverbilligung immer dann, wenn sie noch keine 5 Jahre alt sind.
Beteiligungsanlässe
Bei der Zinsverbilligung für junge Unternehmen ist es unerheblich, ob mit der Beteiligung ein investives oder ein innovatives Vorhaben unterstützt wird. Insgesamt sind die ergänzenden Vorgaben und Rahmenbedingungen für Beteiligungen für investive und innovative Maßnahmen zu berücksichtigen.
Beteiligungsvolumen
Beteiligungen werden übernommen mit Beträgen zwischen TEUR 50 und TEUR 250. Für verschiedene Einzelvorhaben können bei einem Unternehmen auch mehrere Beteili-gungen eingegangen werden. Das kumulative zinsverbilligte Beteiligungsvolumen je Unternehmen ist jedoch auch dann auf TEUR 250 begrenzt.
Laufzeit
Die Beteiligungslaufzeit beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. Laufzeiten dazwischen sind möglich und orientieren sich v.a. an den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens. Eine vorzeitige Rückführung der Beteiligung durch den Beteiligungs-nehmer ist gegen Zahlung eines Agios möglich.
Sicherheiten
Bei der Zinsverbilligung für junge Unternehmen ist es unerheblich, ob mit der Beteiligung ein investives oder ein innovatives Vorhaben unterstützt wird. Daher gelten die entsprechenden Vorgaben der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung.
Entgelte
Die Konditionen sind fair und mittelstandsfreundlich. Sie werden individuell (risikoorientiert) als Kombination aus fester Vergütung und variabler Komponente bemessen und auf den Beteiligungsbetrag berechnet. Junge Unternehmen können darüber hinaus besonders günstige Konditionen nutzen:
- Festvergütung von 5,5% p.a. in den ersten drei Laufzeitjahren. Die ab dem vierten Laufzeitjahr in Anrechnung kommende Festvergütung wird auf Basis der aktuellen Marktlage bereits bei Vertragsabschluss fest vereinbart
- Gewinnabhängige Vergütung 2,0% p.a. der Beteiligungssumme. Die ab dem vierten Laufzeitjahr in Anrechnung kommende gewinnabhängige Vergütung wird auf Basis der aktuellen Marktlage bereits bei Vertragsabschluss fest vereinbart
- Bereitstellungsprovision 0,25% p.M. nach den ersten 3 Monaten nach Vertrags-abschluss
- Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 2,0-4,0% zzgl. MwSt.
Beteiligungsausschlüsse
Es gelten die entsprechenden Vorgaben der jeweiligen Maßnahmenbeschreibung.
Geltungsdauer
Das Sonderprogramm gilt zunächst befristet für Beteiligungen, die bis spätestens 31.12.2014 übernommen werden.
NBB
Sofern die Beteiligung der Finanzierung investiver Maßnahmen dient, ist die Absicherung der Komplementärfinanzierung einer Hausbank durch eine Bürgschaft der Niedersäch-sischen Bürgschaftsbank NBB grundsätzlich möglich.
Antragsweg
Die Antragsunterlagen können im Bereich Downloads bezogen werden. Die Beteiligungsmanager der MBG informieren und beraten Sie auf Wunsch gern bei der Stellung des Antrags. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich zunächst ein gemeinsames Vorgespräch, um Möglichkeiten, Bedingungen und Grenzen - bezogen auf den konkreten Einzelfall - detailliert zu erläutern.
Für eine erste Beurteilung sind aussagefähige Unternehmensunterlagen (handelnde Personen, Angaben zu Produkt und Markt), aktuelle Bonitätsunterlagen (Jahresabschluss, Planzahlen) und eine Vorhabensbeschreibung erforderlich.


