Sonderkontingent für Handwerker
Zielgruppe
Mit diesem Sonderkontingent wenden wir uns speziell an niedersächsische Handwerks-betriebe. Durch eine enge Zusammenarbeit mit den Handwerkskammern und vergünstigte Konditionen kommen wir dieser Zielgruppe in besonderem Maß entgegen. Beteiligungen können kleine und mittlere Handwerksbetriebe erhalten, die ihren Firmensitz in Niedersachsen haben. Maßgeblich für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen ist die "Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen", Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20.5.2003 bzw. in der jeweils gültigen Fassung (KMU-Definition):
- weniger als 250 Beschäftigte
- max. € 50 Mio. Umsatz oder € 43 Mio. Bilanzsumme
Existenzgründer im Handwerksbereich werden insbesondere dann gefördert, wenn es sich um die Übernahme bestehender Betriebe handelt.
Beteiligungsanlässe
Begleitet werden vor allem Investitionen in das Anlage- und/ oder Umlaufvermögen zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Als Investitions-vorhaben gelten aber auch Kooperationen, Filialgründungen, grundlegende Rationa-lisierung oder Umstellung von Betrieben, Markterschließungen sowie strategische Waren-lageraufstockungen und Sortimentserweiterungen.
Innovationen: In begrenztem Umfang sind auch Innovationsfinanzierungen (z.B. Erstellung von Prototypen, Markteinführung) möglich.
Unternehmensgründung/ -nachfolge (MBO/ MBI):
Sowohl für die Unternehmensnachfolge (MBO = Management-Buy-Out / MBI = Management-Buy-In) als auch für Ausgliederung von Unternehmensteilen (Spin-Off) sowie Ablösung von Gesellschaftern können Beteiligungen übernommen werden.
Wichtig ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde!
Beteiligungsvolumen
Beteiligungen aus dem Sonderkontingent für Handwerker werden übernommen mit Beträgen zwischen TEUR 50 und TEUR 150. Für verschiedene Einzelvorhaben können bei einem Handwerksbetrieb auch mehrere Beteiligungen eingegangen werden. Das kumulative zinsverbilligte Beteiligungsvolumen je Unternehmen ist jedoch auch dann auf TEUR 150 begrenzt. Selbstverständlich können auch bei Handwerksbetrieben -je nach konkretem Vorhaben- Beteiligungen mit einem Volumen von bis zu TEUR 1.200 übernommen werden. Für die erhöhten Beteiligungen sind dann jedoch die allgemeinen Vorgaben und Bedingungen für Investive Maßnahmen bzw. Innovative Maßnahmen zu beachten Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz bzw. am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens. Neben dem bilanziellen Eigenkapital zählen hierzu auch Nachrangdarlehen (z.B. Gesellschafterdarlehen) und haftendes Privatvermögen. Zumindest in Höhe des Beteiligungsvolumens müssen Eigenmittel im Unternehmen vorhanden sein oder im Zuge der Investition zugeführt werden (Eigenmittelparität). Mit der Beteiligung ist gleichzeitig eine öffentliche Zuwendung verbunden, die unter die "De-minimis-Verordnung" bzw. die "Bundesregelung Klein-beihilfen" fällt. Die jeweiligen Rahmenbedingungen und Höchstbeträge sind daher zu beachten. Näheres hierzu erfahren Sie über den folgenden Link: De-minimis-VO bzw. "Kleinbeihilfen" [4 KB]
Laufzeit
Die Beteiligungslaufzeit beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. Laufzeiten dazwischen sind möglich und orientieren sich v.a. an den individuellen Bedürfnissen des Handwerksbetriebes. Eine vorzeitige Rückführung der Beteiligung durch den Beteiligungs-nehmer ist gegen Zahlung eines Agios möglich.
Sicherheiten
Für die Beteiligungen sind keine Sicherheiten aus dem Unternehmen zu stellen. Obligatorisch ist jedoch die persönliche Haftungsübernahme der für den Unternehmens-erfolg maßgeblichen Personen sowie deren Todesfallabsicherung durch Abtretung der Rechte und Ansprüche aus einer Risiko-LV.
Entgelte
Die Konditionen sind fair und mittelstandsfreundlich. Sie werden als Kombination aus fester Vergütung und variabler Komponente bemessen und auf den Beteiligungsbetrag berechnet.
- Festvergütung in Höhe von 6,75% p.a. für die gesamte Beteiligungslaufzeit. Für junge Handwerksbetriebe bis 5 Jahre reduziert sich die feste Vergütung in den ersten 3 Laufzeitjahren auf 4,5% p.a. Die ab dem vierten Laufzeitjahr in Anrechnung kommende Festvergütung von 6,75% p.a. wird bereits bei Vertragsabschlussfest vereinbart.
- Gewinnabhängige Vergütung von derzeit 3,0% p.a. der Beteiligungssumme
- Bereitstellungsprovision 0,25% p.M. nach den ersten 3 Monaten seit Vertragsab-schluss
- Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 1,25% zzgl. MwSt.
Beteiligungsausschlüsse
Dieses Sonderkontingent steht ausschließlich Handwerksbetrieben offen. Selbstver-ständlich übernehmen wir auch Beteiligungen an Unternehmen aller übrigen Branchen. Nähere Informationen erhalten Sie auf den Seiten Investive Maßnahmen und Innovative Maßnahmen.
Grundsätzlich gelten keine Branchenausschlüsse oder Begrenzungen des Investitions-zweckes -mit Ausnahme von Umfinanzierungen-. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Beteiligungen zur Finanzierung von:
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und der Aquakultur sowie Investitionen in Schlachthöfe und Ölmühlen
- Unternehmen des Steinkohlebergbaus
- Anschaffung von Fahrzeugen für Unternehmen des gewerblichen Straßenverkehrs
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
Daneben sind die Rahmenbedingungen der jeweils gültigen De-minimis-Verordnung sowie der "Bundesregelung Kleinbeihilfen" zu beachten. Näheres hierzu erfahren Sie über den folgenden Link: De-minimis-VO bzw. "Kleinbeihilfen" [4 KB]
Sonstige Voraussetzungen und Anmerkungen
Generell gilt, dass die handelnden Personen über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen müssen. Weiterhin ist durch ein schlüssiges Unternehmenskonzept die Darstellbarkeit des Vorhabens sowie die Marktfähigkeit der Produkte/ Dienstleistungen zu dokumentieren. Im Rahmen dieses Sonderkontingentes begleitet die zuständige Handwerkskammer den Beteiligungsnehmer in den ersten beiden Jahren bei der Aufbereitung des Reportings.
NBB
Die Absicherung der Komplementärfinanzierung der begleitenden Hausbank durch eine Bürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank NBB ist grundsätzlich möglich.
Antragsweg
Die zuständige Handwerkskammer berät und unterstützt den Antragsteller bei der Vorbereitung der Antragsunterlagen und leitet diese an die MBG weiter. Die Antrags-unterlagen können im Bereich Downloads bezogen werden. Auf Wunsch informieren und beraten Sie die Beteiligungsmanager der MBG natürlich gern bei der Stellung des Antrags und stehen für ein gemeinsames Vorgespräch zur Verfügung. Für eine erste Beurteilung sind Angaben zu den handelnden Personen (inkl. Benennung des haftenden Privatvermögens), aktuelle Bonitätsunterlagen (letzter Jahresabschluß, aktuelle BWA) sowie eine Vorhabensbeschreibung (Investitionsplan) erforderlich.


