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Sonderfonds des Landes Niedersachsen

Zielgruppe

Beteiligungen können junge technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten, die ihren Firmensitz in Niedersachsen haben und die Kriterien eines kleinen oder mittleren Unternehmens gem. der "Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen", Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20.5.2003 bzw. in der jeweils gültigen Fassung (KMU-Definition) erfüllen:


  1. weniger als 250 Beschäftigte

  2. max. ¤ 50 Mio. Umsatz oder ¤ 43 Mio. Bilanzsumme


Als "jung" gelten Unternehmen immer dann, wenn sie noch keine 10 Jahre alt sind.

Beteiligungsanlässe

Begleitet werden Investitionen in Schlüsseltechnologien und die damit verbundene Entwicklung innovativer Produkte und Verfahren. Als Schlüsseltechnologien gelten insbesondere: Biotechnologie, Gentechnologie, Medizintechnik, Pharma, Informations- und Kommunikationstechnologie etc. In der Regel ist ein technologisches Gutachten erforderlich.

Wichtig ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde!

Beteiligungsvolumen

Beteiligungen werden übernommen mit Beträgen zwischen TEUR 50 und TEUR 200. Für verschiedene Einzelvorhaben können bei einem Unternehmen auch mehrere Beteili-gungen eingegangen werden. Das kumulative Beteiligungsvolumen je Unternehmen ist jedoch auch dann auf TEUR 200 begrenzt. Der Einsatz von angemessenen Eigenmitteln der Gesellschafter wird vorausgesetzt. 

Laufzeit

Die Beteiligungslaufzeit beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. Laufzeiten dazwischen sind möglich und orientieren sich v.a. an den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens. Eine vorzeitige Rückführung der Beteiligung durch den Beteiligungs-nehmer ist gegen Zahlung eines Agios möglich.

Sicherheiten

Für die Beteiligungen sind keine Sicherheiten aus dem Unternehmen zu stellen. Obligatorisch ist jedoch die persönliche Haftungsübernahme der für den Unternehmens-erfolg maßgeblichen Personen sowie deren Todesfallabsicherung durch Abtretung der Rechte und Ansprüche aus einer Risiko-LV.

Entgelte

Die Konditionen sind fair und mittelstandsfreundlich. Sie werden individuell (risiko-orientiert) als Kombination aus fester Vergütung und variabler Komponente bemessen und auf den Beteiligungsbetrag berechnet.
  • Festvergütung in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage. Für junge Unter-nehmen bis 5 Jahre gelten besonders günstige Konditionen.

    Näheres erfahren Sie unter: Zinsverbilligung

  • Gewinnabhängige Vergütung i.d.R. 2,0-4,0% p.a. der Beteiligungssumme

  • Bereitstellungsprovision 0,25% p.M. nach den ersten 3 Monaten seit Vertragsab-schluss

  • Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 2,0-4,0% zzgl. MwSt. 

Beteiligungsausschlüsse

Grundsätzlich stehen bei den stillen Beteiligungen aus dem Sonderfonds des Landes Niedersachsen die sogenannten "Schlüsseltechnologien" (Näheres erfahren Sie unter: 2009_08_26_MBG-Ri_Sonderfonds.pdf [552 KB])
im Vordergrund. Bei Sanierungen, Umschuldungen/Nachfinanzierungen und Auftragsfinanzierungen können wir Sie leider nicht unterstützen.

Sonstige Voraussetzungen und Anmerkungen

Für alle Beteiligungsanlässe gilt, dass die handelnden Personen über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen müssen. Weiterhin ist durch ein schlüssiges Unter-nehmenskonzept die Darstellbarkeit des Vorhabens sowie die Marktfähigkeit der innovativen Produkte/ Dienstleistungen zu dokumentieren.

NBB

Die Absicherung der Komplementärfinanzierung einer Hausbank durch eine Bürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank NBB ist leider nicht möglich.

Antragsweg

Die Antragsunterlagen können im Bereich Downloads bezogen werden. Die Beteili-gungsmanager der MBG informieren und beraten Sie auf Wunsch gern bei der Stellung des Antrags. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich zunächst ein gemeinsames Vorgespräch, um Möglichkeiten, Bedingungen und Grenzen - bezogen auf den konkreten Einzelfall - detailliert zu erläutern.

Für eine erste Beurteilung sind aussagefähige Unternehmensunterlagen (handelnde Personen, Angaben zu Produkt und Markt), aktuelle Bonitätsunterlagen (Jahresabschluss, Planzahlen) und eine Vorhabensbeschreibung erforderlich.