NBeteiligung
Allgemeines
Mit der NBeteiligung werden Mittel des Landes Niedersachsen sowie des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) zielgerichtet verwendet, um die finanzielle Stärkung mittelständischer niedersächsischer Unternehmen durch die Bereitstellung von Beteiligungskapital zu fördern. Die Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Nieder-sachsen (MBG) mbH ist durch die Kapitalbeteiligungsgesellschaft Niedersachsen mbH (NKB), eine 100%ige Tochtergesellschaft der NBank, für das Management der NBeteiligung mandatiert.
Zielgruppe
Beteiligungen können kleine und mittlere Unternehmen, aber auch Großunternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten, die ihren Firmensitz oder ihre Betriebsstätte in Nieder-sachsen haben.
Beteiligungsform
Typisch stille Gesellschaft
Die NKB beteiligt sich ohne Beihilferelevanz als stiller Gesellschafter, ohne direkten Einfluss auf die Geschäftsführung zu nehmen. Die Analyse der Geschäftsentwicklung erfolgt vorwiegend durch regelmäßiges Reporting des Unternehmens.
Offene Beteiligungen
Die NKB beteiligt sich direkt am Kapital der Gesellschaft. Es werden ausschließlich Minderheitsbeteiligungen im Rahmen der De-minimis-Verordnung übernommen.
Beteiligungsanlässe
Begleitet werden Investitionen in das Anlagevermögen und/oder Umlaufvermögen (wachstumsbedingter Liquiditätsbedarf sowie Ausgleich temporärer Liquiditätsengpässe) in den Bereichen Gründung, Start-up, Wachstum und Unternehmensnachfolge.
Wichtig ist: Das Investitionsprojekt / Die Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht abgeschlossen sein!
Beteiligungsvolumen
Typisch stille Gesellschaft
Das Beteiligungsvolumen beträgt max. € 2,5 Mio. pro Beteiligungsnehmer, höchstens € 1,5 Mio. p.a.. Das Mindestvolumen beträgt T€ 250. Frühphasenfinanzierungen werden mit Volumen zwischen T€ 150 bis T€ 500 begleitet.
Offene Beteiligungen
Die Investition in ein Zielunternehmen darf T€ 200 nicht übersteigen.
Beteiligungsdauer
Die Laufzeit der typisch stillen Gesellschaft beträgt in der Regel mindestens 7 und maximal 10 Jahre. Im Einzelfall sind Laufzeiten bis 12 Jahre möglich. Beidseitige Kündigungsmöglichkeiten der Beteiligung sind vorgesehen. Rückzahlungen werden vertraglich fixiert. Bei offenen Beteiligungen wird keine Laufzeit vereinbart. Der Investitionshorizont beträgt rd. 7 Jahre.
Sicherheiten
Zur Sicherstellung wird die Übernahme einer persönlichen Garantie der Gesellschafter oder anderer natürlicher Personen in Höhe von mindestens einem Bruttojahres-einkommen zur Auflage gemacht.
Entgelte
Typisch stille Gesellschaft
Die NKB erhält für Ihre Beteiligung eine jährliche Vergütung, deren Höhe sich an der jeweils aktuellen Marktlage orientiert; unter Berücksichtigung der Risikoklassifizierung und der Bonität des Beteiligungsnehmers. Die Konditionen der Beteiligung werden für die Laufzeit der Beteiligung fest zugesagt.
Offene Beteiligungen
Die Kosten für externe Wirtschaftsberatung (Due Diligence), Notar sowie Gründungs-kosten (NewCo-Konzept) trägt in der Regel die Beteiligungsnehmerin.
Beteiligungsausschlüsse
Grundsätzlich gelten keine Branchenausschlüsse oder Begrenzungen des Investitions-zweckes -mit Ausnahme von Umfinanzierungen-. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Beteiligungen zur Finanzierung von:
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und der Aquakultur sowie Investitionen in Schlachthöfe und Ölmühlen
- Unternehmen des Steinkohlebergbaus
- Anschaffung von Fahrzeugen für Unternehmen des gewerblichen Straßenverkehrs
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
Sonstige Voraussetzungen und Anmerkungen
Generell gilt, dass die handelnden Personen über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen müssen. Weiterhin ist durch ein schlüssiges Unternehmenskonzept die Darstellbarkeit des Vorhabens sowie die Marktfähigkeit der Produkte und Dienstleis-tungen zu dokumentieren.
Antragstellung
Die Antragstellung erfolgt über die Managementgesellschaft Mittelständische Beteili-gungsgesellschaft Niedersachsen (MBG) mbH. Sämtliche Antragsunterlagen können Sie über den Bereich Downloads beziehen. Die Beteiligungsmanager der MBG, aber auch die Investitions- und Förderberater der NBank informieren und beraten Sie gern bei der Stellung des Antrags. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich zunächst ein gemeinsames Vorgespräch, um Möglichkeiten, Bedingungen und Grenzen - bezogen auf den konkreten Einzelfall - detailliert zu erläutern. Für eine erste Beurteilung sind aussagefähige Unternehmensunterlagen (handelnde Personen, Angaben zu Produkt und Markt), aktuelle Bonitätsunterlagen (Jahresabschluss, Planzahlen) und eine Vorhabensbeschreibung erforderlich.


