Investive Maßnahmen
Zielgruppe
Beteiligungen können kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten, die ihren Firmensitz in Niedersachsen haben. Maßgeblich für die Einstufung als kleines oder mittleres Unternehmen ist die "Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen", Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20.5.2003 bzw. in der jeweils gültigen Fassung (KMU-Definition):
- weniger als 250 Beschäftigte
- max. € 50 Mio. Umsatz oder € 43 Mio. Bilanzsumme
Existenzgründer werden insbesondere dann gefördert, wenn es sich um die Übernahme bestehender Betriebe handelt.
Beteiligungsanlässe
Begleitet werden vor allem Investitionen in das Anlage- und/ oder Umlaufvermögen zur nachhaltigen Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. Als Investitions-vorhaben gelten aber auch Kooperationen, Filialgründungen, grundlegende Rationa-lisierung oder Umstellung von Betrieben, Markterschließungen sowie strategische Warenlageraufstockungen und Sortimentserweiterungen.
Innovationen
In begrenztem Umfang sind auch Innovationsfinanzierungen (z.B. Erstellung von Prototypen, Markteinführung) möglich.
Unternehmensgründung/ -nachfolge (MBO/ MBI):
Sowohl für die Unternehmensnachfolge (MBO = Management-Buy-Out / MBI = Management-Buy-In) als auch für Ausgliederung von Unternehmensteilen (Spin-Off) sowie Ablösung von Gesellschaftern können Beteiligungen übernommen werden.
Wichtig ist, dass mit der Maßnahme noch nicht begonnen wurde!
Beteiligungsvolumen
Beteiligungen werden übernommen mit Beträgen zwischen TEUR 50 und TEUR 1.200. Für verschiedene Einzelvorhaben können bei einem Unternehmen auch mehrere Beteiligungen eingegangen werden. Das kumulative Beteiligungsvolumen je Unternehmen ist jedoch auch dann auf TEUR 1.200. begrenzt. Die Höhe der Beteiligung orientiert sich u.a. am Eigenmitteleinsatz bzw. am wirtschaftlichen Eigenkapital des Unternehmens. Neben dem bilanziellen Eigenkapital zählen hierzu auch Nachrang-darlehen (z.B. Gesellschafterdarlehen mit Rangrücktritt und Belassungserklärung) und haftendes Privatvermögen. Zumindest in Höhe des Beteiligungsvolumens müssen Eigenmittel im Unternehmen vorhanden sein oder im Zuge der Investition zugeführt werden (Eigenmittelparität). Mit der Beteiligung ist gleichzeitig eine öffentliche Zuwendung verbunden, die unter die "De-minimis-Verordnung" bzw. die "Bundesregelung Klein-beihilfen" fällt. Die jeweiligen Rahmenbedingungen und Höchstbeträge sind daher zu beachten. Näheres hierzu erfahren Sie über den folgenden Link: De-minimis-VO bzw. "Kleinbeihilfen" [4 KB]
Laufzeit
Die Beteiligungslaufzeit beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. Laufzeiten dazwischen sind möglich und orientieren sich v.a. an den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens. Eine vorzeitige Rückführung der Beteiligung durch den Beteiligungs-nehmer ist gegen Zahlung eines Agios möglich.
Sicherheiten
Für die Beteiligungen sind keine Sicherheiten aus dem Unternehmen zu stellen. Obligatorisch ist jedoch die persönliche Haftungsübernahme der für den Unternehmens-erfolg maßgeblichen Personen sowie deren Todesfallabsicherung durch Abtretung der Rechte und Ansprüche aus einer Risiko-LV.
Entgelte
Die Konditionen sind fair und mittelstandsfreundlich. Sie werden individuell (risiko-orientiert) als Kombination aus fester Vergütung und variabler Komponente bemessen und auf den Beteiligungsbetrag berechnet.
- Festvergütung in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage. Für junge Unter-nehmen bis 5 Jahre gelten besonders günstige Konditionen.
Näheres erfahren Sie unter Zinsverbilligung
- Gewinnabhängige Vergütung i.d.R. 2,0-4,0% p.a. der Beteiligungssumme
- Bereitstellungsprovision 0,25% p.M. nach den ersten 3 Monaten seit Vertrags-abschluss
- Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 2,0-4,0% zzgl. MwSt.
Beteiligungsausschlüsse
Grundsätzlich gelten keine Branchenausschlüsse oder Begrenzungen des Investitions-zweckes -mit Ausnahme von Umfinanzierungen-. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Beteiligungen zur Finanzierung von:
- Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und der Aquakultur sowie Investitionen in Schlachthöfe und Ölmühlen
- Unternehmen des Steinkohlebergbaus
- Anschaffung von Fahrzeugen für Unternehmen des gewerblichen Straßenverkehrs
- Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU
Sonstige Voraussetzungen und Anmerkungen
Generell gilt, dass die handelnden Personen über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen müssen. Weiterhin ist durch ein schlüssiges Unternehmenskonzept die Darstellbarkeit des Vorhabens sowie die Marktfähigkeit der Produkte/ Dienstleistungen zu dokumentieren.
NBB
Die Absicherung der Komplementärfinanzierung einer Hausbank durch eine Bürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) GmbH ist grundsätzlich möglich.
Antragsweg
Sämtliche Antragsunterlagen können Sie über den Bereich Downloads beziehen. Die Beteiligungsmanager der MBG informieren und beraten Sie auf Wunsch gern bei der Stellung des Antrags. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich zunächst ein gemeinsames Vorgespräch, um Möglichkeiten, Bedingungen und Grenzen - bezogen auf den konkreten Einzelfall - detailliert zu erläutern.
Für eine erste Beurteilung sind aussagefähige Unternehmensunterlagen (handelnde Personen, Angaben zu Produkt und Markt), aktuelle Bonitätsunterlagen (Jahresabschluss, Planzahlen) und eine Vorhabensbeschreibung erforderlich.


