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Innovative Maßnahmen

Zielgruppe

Beteiligungen können junge technologieorientierte Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft erhalten, die ihren Firmensitz in Niedersachsen haben und die Kriterien eines kleinen Unternehmens gem. der "Empfehlung der Europäischen Kommission vom 6.5.2003 betreffend die Definition der Kleinstunternehmen sowie der kleinen und mittleren Unternehmen", Amtsblatt der EU L 124/36 vom 20.5.2003 bzw. in der jeweils gültigen Fassung (KMU-Definition) erfüllen:


  1. weniger als 50 Beschäftigte
  2. max. € 10 Mio. Umsatz oder € 10 Mio. Bilanzsumme

Als "jung" gelten Unternehmen immer dann, wenn sie noch keine 10 Jahre alt sind.

Beteiligungsanlässe

Begleitet werden
  • marktnahe innovative Produktentwicklungen (z.B. Anpassungsentwicklungen bis zur Serienreife)

  • die Markteinführung dieser Produkte (Messebeteiligungen, Einführungswerbung, Personalschulung, Vertriebsaus- und -aufbau) sowie

  • damit einhergehende Investitionen in Maschinen, Umbauten und Vorräte

Wichtig ist, dass mit der zu finanzierenden Maßnahme noch nicht begonnen wurde!

Die Innovation muss für den Beteiligungsnehmer eine neue Technik und der innovative Kern im Unternehmen entwickelt worden sein.

In der Regel ist ein externes technologisches Gutachten erforderlich.

Beteiligungsvolumen

Beteiligungen werden übernommen mit Beträgen zwischen TEUR 50 und TEUR 500. Für verschiedene Einzelvorhaben können bei einem Unternehmen auch mehrere Beteili-gungen eingegangen werden. Das kumulative Beteiligungsvolumen je Unternehmen ist jedoch auch dann begrenzt auf TEUR 500.

Gegebenenfalls ist die Vermittlung einer Beteiligung der KfW aus dem ERP- Startfonds möglich, die eine MBG- Beteiligung verdoppeln kann. Der Einsatz von angemessenen Eigenmitteln der Gesellschafter wird vorausgesetzt.  

Laufzeit

Die Beteiligungslaufzeit beträgt mindestens 5 und maximal 10 Jahre. Laufzeiten dazwischen sind möglich und orientieren sich v.a. an den individuellen Bedürfnissen des Unternehmens. Eine vorzeitige Rückführung der Beteiligung durch den Beteiligungs-nehmer ist gegen Zahlung eines Agios möglich.


Sicherheiten

Für die Beteiligungen zur Begleitung innovativer Vorhaben sind keine Sicherheiten zu stellen.


Entgelte

Die Konditionen sind fair und mittelstandsfreundlich. Sie werden individuell (risiko-orientiert) als Kombination aus fester Vergütung und variabler Komponente bemessen und auf den Beteiligungsbetrag berechnet.
  • Festvergütung in Abhängigkeit von der jeweiligen Marktlage. Für junge Unter-nehmen bis 5 Jahre gelten besonders günstige Konditionen.

    Näheres erfahren Sie unter Zinsverbilligung

  • Gewinnabhängige Vergütung i.d.R. 2,0-4,0% p.a. der Beteiligungssumme

  • Bereitstellungsprovision 0,25% p.M. nach den ersten 3 Monaten seit Vertrags-abschluss

  • Einmaliges Bearbeitungsentgelt von 2,0-4,0% zzgl. MwSt 

Beteiligungsausschlüsse

Grundsätzlich gelten keine Branchenausschlüsse oder Begrenzungen des Investitions-zweckes -mit Ausnahme von Umfinanzierungen-. Ausgeschlossen sind darüber hinaus Beteiligungen zur Finanzierung von:
  • Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärerzeugung, der Fischerei und der Aquakultur sowie Investitionen in Schlachthöfe und Ölmühlen

  • Unternehmen des Steinkohlebergbaus

  • Anschaffung von Fahrzeugen für Unternehmen des gewerblichen Straßenverkehrs

  • Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU 

Sonstige Voraussetzungen und Anmerkungen

Generell gilt, dass die handelnden Personen über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügen müssen. Weiterhin ist durch ein schlüssiges Unternehmenskonzept die Darstellbarkeit des Vorhabens sowie die Marktfähigkeit der innovativen Produkte/ Dienstleistungen zu dokumentieren.

NBB

Die Absicherung der Komplementärfinanzierung einer Bank durch eine Bürgschaft der Niedersächsischen Bürgschaftsbank (NBB) ist möglich.

Antragsweg

Die Antragsunterlagen können im Bereich Downloads bezogen werden. Die Beteiligungsmanager der MBG informieren und beraten Sie auf Wunsch gern bei der Stellung des Antrags. Wir empfehlen jedoch grundsätzlich zunächst ein gemeinsames Vorgespräch, um Möglichkeiten, Bedingungen und Grenzen - bezogen auf den konkreten Einzelfall - detailliert zu erläutern.

Für eine erste Beurteilung sind aussagefähige Unternehmensunterlagen (handelnde Personen, Angaben zur Innovation, dem technologischen Alleinstellungsmerkmal sowie dem Markt), aktuelle Bonitätsunterlagen (Jahresabschluss, Planzahlen - sofern vor-handen) und eine Vorhabensbeschreibung erforderlich.